Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, FELDENKRAIS Christiane Schäfer

§ 1 Allgemeines

Wer sich zu einem der Kurse oder Angebote, nachstehend Veranstaltungen genannt, von FELDENKRAIS Christiane Schäfer anmeldet, erkennt die Teilnahmebedingungen an.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen von FELDENKRAIS Christiane Schäfer.

Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations- technisch gleichwertigen Form (Email).

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung (Anmeldebestätigung) von FELDENKRAIS Christiane Schäfer zustande.

Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von § 1 Absatz 3 verbindlich, wenn sie durch FELDENKRAIS Christiane Schäfer schriftlich angenommen werden.

Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen FELDENKRAIS Christiane Schäfer als Veranstalterin und dem/der/den

Anmeldenden begründet.

FELDENKRAIS Christiane Schäfer darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

Mit der Anmeldung erklärt der / die Anmeldende, dass der Teilnahme an Veranstaltungen von FELDENKRAIS Christiane Schäfer keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen.

§ 3 Entgelt

Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung von FELDENKRAIS Christiane Schäfer. Die Anmeldung verpflichtet –

unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes.

Das Teilnehmerentgelt wird am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.

§ 4 Organisatorische Änderungen

FELDENKRAIS Christiane Schäfer kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung von Christiane Schäfer), kann sie nachgeholt werden.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch FELDENKRAIS Christiane Schäfer

Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann FELDENKRAIS Christiane Schäfer vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht. Wenn FELDENKRAIS Christiane Schäfer eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer/innenzahl durchführen will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.

FELDENKRAIS Christiane Schäfer kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die FELDENKRAIS Christiane Schäfer nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von FELDENKRAIS Christiane Schäfer abgesagt werden muss.

Statt einer Kündigung kann FELDENKRAIS Christiane Schäfer den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch von FELDENKRAIS Christiane Schäfer wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht

berührt.

§ 6 Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/in

Bei Abmeldung bis 11 Werktage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.

Bei Abmeldung vom 10. bis 4. Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr i. H. v. 60% des Entgeltes, mindestens jedoch von 5 Euro erhoben.

Bei Abmeldung ab dem 3. Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Kursgebühr fällig. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers / der Teilnehmerin.

Der/Die Teilnehmer/in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 4 Absatz 1 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Email) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei FELDENKRAIS Christiane Schäfer abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von FELDENKRAIS Christiane Schäfer auf Anfrage schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

Erstattungen können nur unbar erfolgen.

§ 7 Ummeldung

Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung von FELDENKRAIS Christiane Schäfer erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt werden verrechnet.

Umbuchungen sind bis 11 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach besteht kein Anspruch mehr.

§ 9 Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme (mind. 80%) auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich.

§ 10 Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet.

§ 11 Datenschutz

FELDENKRAIS Christiane Schäfer unterliegt den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen werden erforderliche Daten erhoben. Mit Anmeldung stimmen die TeilnehmerInnen der Verarbeitung der Daten zu.

§ 12 Haftung

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners / der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen FELDENKRAIS Christiane Schäfer sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn FELDENKRAIS Christiane Schäfer Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen

(Kardinalpflichten).

Die Teilnahme an Veranstaltungen und individuellen Angeboten von FELDENKRAIS Christiane Schäfer geschieht in eigener Verantwortung. Diese stellen keine

Gesundheitsberatung dar und ersetzen nicht eine etwa gebotene ärztliche oder naturheilkundliche Beratung oder Behandlung.

§ 14 Schlussbestimmungen

Das Recht, gegen Ansprüche von FELDENKRAIS Christiane Schäfer aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von FELDENKRAIS Christiane Schäfer anerkannt worden ist.

Ansprüche gegen FELDENKRAIS Christiane Schäfer sind nicht abtretbar.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FELDENKRAIS Christiane Schäfer treten am 01.01.2024 in Kraft. Sie kommen erstmalig zur Anwendung für alle Veranstaltungen, die ab dem 01.01.2024 beginnen.

 

Wiesbaden, den 01.01.2024
Christiane Schäfer